Internetanschluss kündigen – darauf solltest du achten!

Um einen neuen Internetanschluss in Auftrag geben zu können, muss der bisherige Anbieter zunächst einmal gekündigt werden. Das ist in der Praxis aber manchmal gar nicht so leicht, wie man sich das vorstellt. Auf die diversen Fallstricke beim Kündigen eines bestehenden Internetanschlusses gehen wir gleich noch detailliert ein.

Besonders schnell gelingt der Providerwechsel, wenn beim 1&1 Kündigen mit einer Mein Deal Vorlage gearbeitet wird. In diesen kostenlos herunterladbaren Musterkündigungen ist nämlich schon alles an Informationen enthalten, was es zum vollständigen Kündigen des bisherigen Internetanschlusses benötigt. Man muss die Vorlage nur noch ausfüllen und fristgerecht an den alten Anbieter wie 1&1 einschicken.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Internetanschluss zu kündigen?

Häufig gelten bei Internetanschlüssen Mindestvertragslaufzeiten. Diese können dann nur jährlich, seltener halbjährlich zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsperiode gekündigt werden. Nach einer Gesetzesänderung soll es seit Ende 2021 aber für Verbraucher einfacher werden, einen geschlossenen Vertrag kündigen zu können. Zudem sollen die neuen Regelungen für insgesamt fairere Verbraucherverträge innerhalb Deutschlands sorgen.

Bei einigen Festnetz- und Internetanbietern gibt es bereits jetzt monatlich kündbare Verträge. Beim Großteil der deutschen Dienstleister verpflichtet man sich als Neukunde jedoch für ein bis zwei Jahre Mindestlaufzeit. Der Internetanschluss lässt sich nicht sofort nach der Beauftragung kündigen, um auf keinen Fall länger als die Mindestvertragslaufzeit über Kunde zu bleiben. Bei den meisten namhaften Internetanbietern kann die Kündigung frühestens drei Monate vor Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums erfolgen.

Wie kündige ich meinem Internetanbieter richtig?

Die Kündigung muss dem Versorgungsanbieter in schriftlicher Form vorliegen. Dabei werden Kündigungen per Fax oder E-Mail aber nur aus Kulanz angenommen. Die Schriftform besagt, dass ein Schreiben auf dem Postweg zugestellt werden muss. Die eigene Unterschrift auf der Kündigung ist sehr wichtig. Es ist allerdings durchaus möglich, die Internetverbindung per E-Mail zu kündigen, um die Frist einzuhalten.

In diesem Fall kann die Unterschrift eingescannt werden oder aber die gesamte Kündigung wird handschriftlich ausgefüllt und dann komplett eingescannt. Bei einer Kündigung per E-Mail hat der kündigende Vertragspartner immer einen Beleg über das Datum der Kündigung. Falls es später zu Streitigkeiten mit dem Anbieter kommt, kann das wichtig werden. 

Nach der Internetkündigung per E-Mail muss ein zusätzlicher Brief per Post geschickt werden. Darin reicht es aus, die Angaben aus der E-Mail schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Am besten wird jedes Kündigungsschreiben per Einschreiben verschickt, damit man die Zustellung beim Empfänger im Zweifelsfall nachweisen kann.

Was gehört ins Kündigungsschreiben für den Internetanschluss?

Die Kündigung selbst kann meistens formlos erfolgen. Werden nur einzelne Teilbereiche gekündigt, kann jedoch eine gewisse Form nötig sein, damit die fristgerechte Kündigung bearbeitet werden kann. Eine kostenlose Vorlage aus dem Internet hilft in jedem Fall, damit keine wichtigen Angaben im Anschreiben vergessen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • vollständiger Name des Vertragspartners
  • Kundennummer
  • ID Nummer des Anschlusses
  • Telefonnummer
  • bei einer Kündigung wegen Wohnortwechsels außerdem die neue Anschrift
  • alternative Kontaktmöglichkeit für Rückfragen wie beispielsweise die Handynummer

Gibt es Sonderkündigungsregeln für Internetdienstleistungen?

Wer sein Büro & Netzwerk an einen Standort verlegt, an dem der Internetdienstleister kein Serviceangebot bereitstellt, kann den Internetanschluss unabhängig von verbleibenden Vertragslaufzeiten kündigen.

Ein weiterer Fall, der zur fristlosen Sonderkündigung berechtigt, ist eine Erhöhung der Betriebskosten. Werden also der monatliche Basispreis höher, auf einmal weniger Datenvolumen zum gleichen Preis zur Verfügung gestellt oder erreicht der Internetanschluss nachweislich nicht die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit, muss die Kündigungsfrist auch nicht eingehalten werden.

Erscheint im Störungsfall kein Techniker, ist es für Verbraucher ebenfalls möglich, den Internetdienstleister zügig zu wechseln. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Internetzugang beruflich benötigt oder zu rein privaten Zwecken genutzt wird.

Fällt die Hardware aus, die den Zugang ins Internet ermöglicht, ist der Internetdienstleister dazu verpflichtet, kostenlos für Ersatz zu sorgen. Das trifft jedoch nicht zu, wenn man den Schaden am Gerät selbst verursacht hat. Wird keine funktionale Technik binnen der üblichen Fristen zugesandt, greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht und man kann den Anbieter sofort wechseln.

Liegt ein triftiger Grund vor, warum der bestehende Internetvertrag nicht länger aufrechterhalten werden kann, hilft der direkte Kontakt manchmal weiter. Aus Kulanz ist es den Internetanbietern möglich, einen Kunden vorzeitig aus einem geschlossenen Vertrag zu entlassen, etwa wenn die finanziellen Verhältnisse sich drastisch ändern.

Auf Fristen unbedingt achten, wenn der Internetzugang gekündigt werden soll

Ist eine Kündigung laut Internetvertrag jeweils zum Monatsende möglich, braucht man sich um die Kündigungsfrist nur wenig Gedanken zu machen. Vor allem im Mobilfunkbereich hatte der Anbieter 1&1 dieses Angebot vor einiger Zeit standardmäßig im Programm.

Bei den meisten Anbietern ist eine Kündigung aber nur binnen drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende möglich. Das heißt, dass eine vorzeitig eingegangene Kündigung ebenso wenig bearbeitet wird wie eine zu spät abgeschickte. Erreicht die Kündigung des Internetanschlusses den richtigen Empfänger zu spät, verlängert sich der abgeschlossene meistens um ein weiteres Jahr. In wenigen Fällen steht sogar im Vertrag, dass man sich dann für weitere 24 Monate an diesen Anbieter bindet.

Um die Kündigungsfrist auf keinen Fall zu vergessen, ist es empfehlenswert, sich gleich bei Vertragsabschluss einen Termin im Kalender zu notieren. Dieser wird am besten in einer Cloud online gespeichert, damit er beim Wechsel des mobilen Geräts oder bei einem Systemabsturz des PCs nicht in Vergessenheit gerät.

Warum lohnt es sich, einen Internetanschluss zu kündigen?

In wenigen Ausnahmefällen hat man vor langer Zeit so günstige Konditionen vereinbart, dass sich eine Kündigung nur für den Dienstleister lohnen würde. Viel häufiger passiert es aber, dass langjährige Bestandskunden einfach viel zu hohe Grundgebühren zahlen oder zum gleichen Preis bei einem neuen Vertrag ein deutlich größeres Datenvolumen bereitgestellt bekämen.

In diesen Fällen lässt sich vor einer fristgerechten Kündigung zunächst telefonisch mit dem Internetanbieter kommunizieren. Gerade bei der Telekom lassen sich andere Konditionen aushandeln, die günstiger sind. Es ist gängige Praxis der großen deutschen Internetdienstleister, einen Altvertrag zu kündigen, um den treuen Kunden nicht zu verlieren, dann aber zeitgleich einen neuen Vertrag aufzusetzen.

Ist man mit dem Angebot des alten Anbieters nicht mehr zufrieden, stimmt die Datentransferleistung nicht mit dem geschlossenen Vertrag überein oder ist man vom Kundenservice enttäuscht, kann der neue Anbieter die Kündigung in einigen Fällen komplett übernehmen. Wichtig ist es auch dann, dass die Absicht zum Anbieterwechsel rechtzeitig erfolgt, um nicht letzten Endes auf zwei teuren Internetverträgen sitzen zu bleiben.

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