Der Twitch Kanal des bekannten Youtubers ist offline. Verantwortlich dafür ist die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK), die PietSmiet zuvor eine Drohung ausgesprochen hatte. Der Lets Player sollte bis zum 30. April eine Rundfunklizenz erwerben, denn das Angebot des Twitch Kanals erfülle als einziger deutscher Twitch Kanal zu viele Rundfunk Richtlinien. PietSmiet stellt sich quer.
In die Ecke gedrängt
Ob Rundfunkbeitrag auf der einen Seite, Rundfunklizenz auf der anderen. Rundfunk scheint das Schlüsselwort zum Versagen von Nerven zu sein. Zumindest ist es das nun auch für die Jungs von PietSmiet. Bereits vor einiger Zeit erlegte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten dem Twitch Kanal der Lets Player eine Frist auf. Der Kanal sei einem Rundfunkangebot zu ähnlich. Was klingt wie ein Scherz oder bestenfalls ein absurd hoch gegriffener Vergleich seitens des Rundfunkangebots, hat nun tatsächlich Konsequenzen nachgezogen. Der Kanal ist vorerst down.
Ausschlaggebend hierfür sind vor allem die Tatsachen, dass auf dem Kanal durchgehend Content gespielt wird und das ohne, dass der Zuschauer Einfluss darauf nehmen kann. Wie beim Fernsehen oder Radio eben, wo die Regelungen zum Rundfunk eigentlich ihren Ursprung haben.
Die verbitterte Rundfunk Rache
PietSmiet sind der Frist nicht nachgekommen – aus gutem Grund. Erstens: F*** you. Zweitens: Der Erwerb einer Rundfunklizenz kostet. Genau genommen zwischen 1000 und 10.000 Euro. Doch nicht nur das. Mit der Zugehörigkeit zum Rundfunk würden sich die vom Fernsehen bekannten Vorgaben zum Rundfunk automatisch auf den Channel von PietSmiet übertragen. Dies würde sich vor allem auf Spiele mit Altersbeschränkungen auswirken. Bis die Youtuber nachgeben oder zumindest rechtliche Schritte ergreifen, heißt es jedoch überhaupt kein Content und dementsprechend keine Einnahmen. Da sich die Rundunkproblematik nur auf Livestreams bezieht, müssen wir jedoch nicht auch noch um die Schließung des korrespondierenden Youtube Kanals bangen.
Zwar räumt die ZAK die dringende Notwendigkeit einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen ein, zeigt sich gegenüber dem Aufschrei um den Präzedenzfall allerdings auch kritisch. Das Gesetz müsse man nun einmal wahren. Das Problem hierbei ist allerdings folgendes: Würden wir stetig diesen Ansatz verfolgen, würden wir heute noch zu mittelalterlichen Standards leben. Gesetze haben durchaus ihre Daseinsberechtigung, doch ähnlich wie im Fall von Jan Böhmermann wird hier nach dem „Ja ist scheiße, haben wir aber vorher nie drüber nachgedacht. Jetzt ist halt so, weil is grade noch so Gesetz.“ – Prinzip verfahren.
Vor allem in der Medienbranche sind starre Gesetze aufgrund der Dynamik des Marktes und der sich ständig ändernden Strukturen besonders anfällig dafür, enttarnt zu werden. Die notdürftige Lösung für dieses Problem kann sich auch hier nur schwer in ihrem Versteck der Gesetzeshörigkeit tarnen: Regelungen werden stur auf neue Phänomene, Geschäftsfelder und sonstige disruptive Strukturen angewandt, für die sie eigentlich nicht geschaffen und daher unpassend geworden sind.
Aber tief in unserem Herzen wünschen wir uns wohl alle, dass PeteSmiet sich im Angesicht der Lage ergibt und die Lizenz beantragt. Warum? Weil man dann zur Abwechslung wenigstens einen Dienst in Anspruch könnte, für den man Rundfunkbeitrag zahlt.